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Amtsblatt des CPVO

 

Gemäß der Entscheidung des Präsidenten des Amtes vom 16. November 2009 werden die 6 Ausgaben des Amtsblattes sowie die Sonderausgabe des Amtsblattes S2 ausschließlich in elektronischer Form kostenfrei auf der Homepage des Amtes zur Verfügung gestellt.

 

Die Ausgaben von 2011 können von dieser Seite (siehe unten) heruntergeladen werden.

 

Ältere Ausgaben können kostenfrei von der Archivseite heruntergeladen werden; den entsprechenden Link finden Sie nachfolgend. Einzelne Ausgaben sind unter dem Erscheinungsjahr abgelegt. Ausgaben von 2001 bis 2009 sind in pdf-Format verfügbar. Bitte beachten Sie, dass die Ausgaben von 1995 bis 2000 in gescannter Form bereitgestellt werden: diese Files sind daher größer und das Herunterladen ist zeitaufwendiger.

 

Gedruckte Ausgaben von CPVO-Veröffentlichungen von vor 2010 werden zum Kauf angeboten soweit sie noch verfügbar sind (für weitere Details verweisen wir auf die Innenseite des Rückendeckels digitalisierter Ausgaben).

 

Das offizielle Organ des gemeinschaftlichen Sortenamts (das Amtsblatt) erscheint in allen Amtssprachen der Europäischen Union.

  1. Amstblatt des CPVO
  2. Sonderausgabe des Amtsblatts des CPVO (S2)

  1. Amstblatt des CPVO


    Es ist in zwei Teile gegliedert :

    CPVO Gazette

    ● Teil A : enthält bestimmte Informationen über die einzelnen Sorten

    Inhalt :


    Kapitel I :
    Tabelle 1 enthält alle gültigen Anträge, die innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten eingegangen sind. Tabelle 2 führt alle Anträge auf, die unter dem Übergangsregime registriert wurden.
    Kapitel II : enthält Vorschläge für Sortenbezeichnungen, die schon geprüft, aber noch nicht gebilligt wurden. Dritte haben 3 Monate Zeit, dem Vorschlag einer Sortenbezeichnung zu widersprechen; diese Frist beginnt mit dem Erscheinen des Amtsblattes.
    Kapitel III : führt alle zurückgezogenen Anträge auf.
    Kapitel IV : Genehmigung und Zurückweisung von Sortenschutzanträgen.
    Kapitel V : zeigt die Übertragung von Sortenrechten und Änderungen der Verfahrensvertreter an.
    Kapitel VI : führt beendete Sortenschutzrechte und die Art ihres Beendens auf.
    Kapitel VII : erwähnt Zwangsnutzungsrechte, bis jetzt nicht erteilt
    Kapitel VIII : enthält vertragliche Nutzungsrechte, Angaben über der Sortenschutz- und Lizenzinhaber einer Sorte
    Kapitel IX : informiert über kürzlich eingelegte Beschwerden und Entscheidungen über Beschwerden
    Kapitel X : Berichtigungen falsch veröffentlichter Informationen
    Kapitel XI enthält Einträge, die im Zusammenhang mit der Kundendatenbank stehen; z.Z. enthält dieses Kapitel eine Tabelle mit zwei Spalten: die erste enthält für ungültig erklärte Kundennummern; die zweite enthält die beibehaltenen Kundennummern.
    Kapitel XII enthält sonstige Einträge, die in den vorangegangenen Kapiteln nicht berücksichtigt sind. Tabelle 1 informiert über Rechte Dritter, speziell Verträge in denen Anträge und bestehende Rechte zur Absicherung von Kreditverträgen verpfändet wurden; Pfandgeber (Antragsteller oder Rechteinhaber) und Pfandnehmer (Bank). Nachgeordnete Tabellen geben Beginn und Ende der Pfandverträge an. Tabelle 2 enthält Einträge zu Rechten Dritter wo Anträge und bestehende Rechte Gegenstand von Zwangsvollstreckungen nach Gerichtsurteil werden. Nachgeordnete Tabellen geben Beginn und Ende der Betreibung der Zwangsvollstreckung.



    Teil B : enthält allgemeine Informationen zu Gebühren, nationale Informationen über Ausnahmeregelungen zum Nachbau von Saatgut, neue Prüfungsrichtlinien, die vom Verwaltungsrat genehmigt wurden, neue Formulare, neue technische Fragebögen, die Liste der nationalen Ämter, Entwicklungen, die Veröffentlichungen betreffen ... Die Informationen sind nicht immer in voller Länge wiedergegeben und verweisen Interessierte auf eine bestimmte Website-Adresse des Amtes.


    Herunterladen 2011 Amtsblatter:


    Archivseite – ältere Ausgaben des Amtsblattes


  2. Sonderausgabe des Amtsblatts des CPVO (S2)


    Zweck des S2-Amtsblattes ist es, die Antragsteller in einer konsolidierten Fassung über Schlussdaten für die Anträge auf Sortenschutz sowie über die Anforderungen für die Einreichung von Pflanzenmaterial im Hinblick auf ihre technische Prüfung zu informieren.

    Ab Oktober 2010 wird das S2-Amtsblatt sechsmal pro Jahr digital auf der Website des Amtes veröffentlicht. Jede S2-Ausgabe wird als konsolidierte Fassung erscheinen; Änderungen im Vergleich zur vorher veröffentlichten Fassung des S2 werden hervorgehoben dargestellt.

     

    Herunterladen 2011 Amtsblatter:

     

    Um frühere Einträge prüfen zu können, wird jede S2-Veröffentlichung als .pdf-Dokument gespeichert und den Webnutzern zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen.
    Archivseite – ältere Ausgaben des Amtsblattes

     

    Eine Suchfunktion zum Auffinden dieser Änderungen ist auf der Website des Amtes verfügbar.
    S2-Amtsblattes

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